DATEN­SCHUTZ­TAGE 2025
Der praxisorientierte Datenschutz­kongress

SAVE THE DATE
20. – 22.05.2025
in Frankfurt am Main und virtuell
DAS WAREN DIE TOP-SPEAKER 2024:

Dr. Stefan Brink

Geschäftsführender Direktor des unabhängigen wissenschaftlichen Instituts für die Digitalisierung der Arbeitswelt in Berlin

Max Schrems

Jurist, Autor und Datenschutzaktivist sowie Vorstandsvorsitzender der Initiative NOYB

Prof. Dr. Gregor Thüsing

Institutsdirektor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn

Das erwartet Sie!

Referenten aus Praxis und Behörden:
Renommierte Expertinnen und Experten geben ihr Wissen weiter.
Hochaktuelle Themen:
Immer up to date und am Puls der Zeit.
Praxis pur:
Expertenwissen und pragmatische Lösungen.
Inspiration:
Neue Impulse und wertvolle Anregungen.
Kommunikation auf Augenhöhe:
Intensiver Austausch zwischen Experten und Teilnehmenden.
Datenschutz-Community:
Die ideale Plattform für Ihren Austausch mit Fachkolleginnen und -kollegen.

3 Tage Wissensaustausch – 10 Fachvorträge –
2 Intensiv-Seminare

20. – 21. Mai 2025 nur Kongress + optional 22. Mai 2025 Intensiv-Seminare

Das waren die Top-Themen 2024


1 Umsetzung der DSGVO im nationalen Recht
2 Internationaler Datentransfer: Auswirkungen des EU-U.S. Data Privacy Framework
3 Update zum Beschäftigtendatenschutz
4 Aktuelle Initiativen der Bundesregierung zur Novellierung des Datenschutzes
5 Datenschutz bei ChatGPT und anderen KI-Systemen

Ihre Tagungsleitung

Natalie Rottig und Hans-Hermann Schild

Leiterin Stabs­stelle Datenschutz­management Universitätsmedizin Rostock

Vorsitzender Richter am Verwaltungs­gericht  Wiesbaden i.R.

 

Das Kongress-Programm 2024

Werfen Sie einen Blick in unser vergangenes Programm von 2024 und erhalten Sie einen Eindruck über unsere Themen und Impulse.

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Intensiv-Seminare 2024

Am dritten Tag widmeten wir uns in unseren Intensiv-Seminaren spannenden Einzelthemen im kleineren Teilnehmerkreis.

Zu den Intensiv-Seminaren

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Ihr Schulungsanspruch als Datenschutzbeauftragte

Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung


Paragraphen Icon Dieser Kongress vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

Immer wieder eine tolle und sehr informative Veranstaltung.
Ludwig Bauer, Hewlett-Packard GmbH

Mehr als 200 Datenschutzexperten

Erfahrungsberichte & Best Practice Beispiele

Zusätzliche Intensiv-Seminare für die Vertiefung von Einzelthemen

Insgesamt sehr gute Veranstaltung. Perfekt geplant und TOP-Referenten. Zudem waren die ausgewählten Themen topaktuell. Spitze!
Stefan Kandler, Robert Bosch Automotive Steering GmbH

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Das Programm 2024 auf einen Blick?

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