Rechtsanwalt Frank Henkel berät seit 1997 Unternehmen branchenübergreifend auf dem Gebiet des Datenschutz- und Betriebsverfassungsrechts. Als ehemaliger hauptamtlicher Betriebsratsvorsitzender liegt ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der Beratung von Betriebsräten und Geschäftsleitungen rund um das Thema betrieblicher Datenschutz und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Er verfügt außerdem über langjährige Erfahrungen als (externer) betrieblicher Datenschutzbeauftragter und Referent bei verschiedenen Anbietern von Datenschutzseminaren.